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V1791-18 ·21. Juni 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein IEDMT bei Übertragung bereits zugelassener Boote; kein Vorsteuerabzug ohne ursprüngliche geschäftliche Absicht

Eine Gesellschaft erkundigt sich nach der Steuerpflicht für die IEDMT und die MwSt. bei einem Boot, das gewerblich genutzt wird und dessen Verwalter es gelegentlich nutzt. Die Finanzbehörde stellt fest, dass keine IEDMT anfällt, da das Boot bereits 1987 zugelassen wurde, und dass die nachträgliche Zuordnung des Bootes zum Unternehmen nicht der MwSt. unterliegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die IEDMT nur bei der Erstzulassung anfällt und eine nachträgliche geschäftliche Nutzung nicht zur Umsatzsteuerpflicht oder zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn keine ursprüngliche geschäftliche Absicht vorlag.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-06-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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