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V1790-20 ·5. Juni 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Minderung für Familienunternehmen nicht auf gegenwärtige Erbverträge anwendbar, da kein Erbfall vorliegt

Ein Steuerzahler erkundigte sich, ob ein „Abfindungsvertrag über Pflichtteile“ (finiquito de legítima) auf den Balearen die Anwendung von Erbschaftsminderungen und Vermögenssteuerbefreiungen ermöglicht. Die DGT stellte fest, dass es sich zwar um einen Erbvertrag handelt, die Minderung gemäß Art. 20.2.c) LISD jedoch nicht anwendbar ist, da der Erblasser noch nicht verstorben ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die steuerlichen Vorteile für Familienunternehmen ein, wenn diese durch vorzeitige Erbverträge statt durch Erbschaft im Todesfall geregelt werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-06-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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