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V1780-20 ·4. Juni 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Steuerbefreiung für Auslandsarbeit gilt nur für während des Auslandsaufenthalts erzielte Einkünfte

Ein in Spanien ansässiger Steuerpflichtiger fragt an, ob die Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten auf Einkünfte anwendbar ist, die bei einer Schweizer Firma durch eine Kombination aus zeitweiligen Dienstreisen und Remote-Arbeit erzielt werden. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung ausschließlich auf die Einkünfte Anwendung findet, die während der tatsächlichen Aufenthaltstage im Ausland verdient wurden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Umfang der Steuerbefreiung für Auslandsarbeit ein, da sie strikt an die physische Präsenz im Ausland gebunden ist und keine Remote-Tätigkeiten vom Wohnsitz aus umfasst.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-06-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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