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V1778-20 ·4. Juni 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Option auf das Sonderregime der LIRPF bei Umzug nach Spanien als nicht verbundener Geschäftsführer möglich

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er das Sonderregime der LIRPF (Einkommensteuergesetz) in Anspruch nehmen kann, wenn er seinen Wohnsitz nach Spanien verlegt, um Geschäftsführer einer Gesellschaft zu werden. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die Voraussetzungen der vorherigen Nichtansässigkeit, das Fehlen einer Betriebsstätte und die Tatsache erfüllt sind, dass die Beteiligung an der Gesellschaft keine Verbindung zu einem nahestehenden Unternehmen begründet.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die Bedingungen für die Anwendung des Sonderregimes für Zuzügler, insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung einer steuerlichen Verbindung durch die Tätigkeit als Geschäftsführer.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-06-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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