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V1776-17 ·7. Juli 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Zahlungen an Gesellschafter für Dienstleistungen in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gelten als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Es wurde angefragt, ob die Vergütung von Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für erbrachte Dienstleistungen als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit oder als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit einzustufen ist. Die DGT stellt fest, dass diese, da sie die Anforderungen an eine freiberufliche Tätigkeit nicht erfüllen, als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu qualifizieren sind.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Einordnung von Vergütungen an Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts und stellt klar, dass diese ohne Vorliegen einer freiberuflichen Tätigkeit als Arbeitslohn und nicht als Betriebseinkommen zu behandeln sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-07-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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