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V1774-16 ·21. April 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Abfindung unterliegt der Einkommensteuer, wenn Unwirksamkeit nicht durch Vergleich oder Urteil festgestellt wird

Eine Arbeitnehmerin erkundigte sich, ob ihre im März 2014 erhaltene Abfindung für eine unrechtmäßige Kündigung von der Einkommensteuer befreit sei. Die DGT entschied, dass der Betrag als Arbeitslohn zu versteuern ist, da die Unwirksamkeit der Kündigung weder in einem Schlichtungsverfahren noch durch eine gerichtliche Entscheidung anerkannt wurde.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung verdeutlicht, dass Steuerbefreiungen für Abfindungen an die formale Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung durch ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren gebunden sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-04-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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