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V1773-24 ·17. Juli 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Doppelte Anwendung von Steuerabzügen für energetische Sanierungen ausgeschlossen; Korrektur der Vorjahreserklärung erforderlich

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er im Jahr 2023 den Abzug für energetische Sanierung gemäß Abschnitt 3 auf die Differenzbeträge zur im Jahr 2022 angewandten Abzug nach Abschnitt 2 anwenden kann. Die DGT stellt klar, dass beide Abzüge nicht für dasselbe Bauvorhaben geltend gemacht werden können. Sofern das Vorhaben jedoch die Anforderungen des Abschnitts 3 erfüllt, muss die Steuererklärung für das Jahr 2022 korrigiert werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung verhindert die doppelte Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen für dieselbe Maßnahme und verpflichtet Steuerpflichtige zur nachträglichen Korrektur ihrer Steuererklärungen, um die korrekte Abzugshöhe sicherzustellen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-07-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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