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V1772-20 ·3. Juni 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einbringung eines ideellen Anteils einer Gesamthandsgemeinschaft als Sacheinlage im Sonderregime möglich

Ein Gesellschafter einer Gesamthandsgemeinschaft erkundigt sich, ob die Einbringung seines ideellen Anteils in eine Gesellschaft unter das Sonderregime für Sacheinlagen fallen kann, selbst wenn die Bücher nicht im Handelsregister hinterlegt wurden. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die Anforderungen des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) erfüllt sind und die fehlende Hinterlegung der Bücher der Verpflichtung zur Buchführung nach dem Handelsgesetzbuch nicht entgegensteht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Möglichkeit, ideelle Anteile an Gemeinschaftsvermögen als Sacheinlagen zu nutzen, sofern die steuerrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die buchhalterischen Pflichten trotz fehlender Registerhinterlegung gewahrt werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-06-03pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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