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V1769-21 ·7. Juni 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Voraussetzungen für das Sonderregime der Einbringung eines Geschäftsbereichs und die Subrogation von Anreizen

Eine natürliche Person erkundigt sich, ob die Einbringung ihrer Bautätigkeit in eine Gesellschaft unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern das Vermögen eine eigenständige wirtschaftliche Einheit bildet und die Gründe für die Transaktion wirtschaftlicher Natur sind und nicht rein steuerliche Motive verfolgen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die Bedingungen für die steuerliche Behandlung von Einbringungen von Geschäftsbereichen und betont die Notwendigkeit einer wirtschaftlichen Substanz gegenüber rein steuerlichen Gestaltungsmotiven.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-06-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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