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V1769-20 ·3. Juni 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Entgeltliche Überlassung von Eisenbahninfrastruktur durch öffentliche Stellen unterliegt der MwSt.

Eine öffentliche Stelle erkundigte sich, ob die Überlassung von Nutzungs- und Ausbeutungsrechten an Eisenbahninfrastrukturen an Dritte der Mehrwertsteuer unterliegt. Die DGT stellt fest, dass diese Tätigkeit steuerpflichtig ist und dass Übertragungen zur Deckung von Betriebsmangeldefiziten nicht als Entgelt gelten.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Überlassung von Infrastrukturrechten als steuerpflichtige Leistung gilt, während rein defizitausgleichende Zahlungen von der Bemessungsgrundlage ausgenommen bleiben.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-06-03pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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