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V1768-20 ·3. Juni 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einbringung des ideellen Anteils einer Bruchteilsgemeinschaft unter das Sonderregime für Sacheinlagen möglich

Eine Bruchteilsgemeinschaft (comunidad de bienes) erkundigt sich, ob die Einbringung ihrer Anteile in eine Gesellschaft unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fallen kann, da ihre Bücher nicht im Handelsregister legalisiert wurden. Die DGT stellt klar, dass die Einbringung des ideellen Anteils eine besondere Sacheinlage darstellt und die fehlende Legalisierung die Erfüllung der Buchführungspflicht nicht verhindert.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass die Einbringung von Anteilen an einer Bruchteilsgemeinschaft als Sacheinlage qualifiziert und die formale Legalisierung der Bücher im Handelsregister kein Hindernis für die Anwendung des Sonderregimes darstellt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-06-03pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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