Zum Inhalt springen
V1756-15 ·3. Juni 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Spanischer Lieferant ist bei Lieferung von Traktoren in Spanien vorsteuerpflichtig

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob beim Kauf von Traktoren in Spanien mit anschließendem Versand nach Portugal das Reverse-Charge-Verfahren angewendet werden kann. Die DGT stellt fest, dass bei einer Lieferung auf spanischem Staatsgebiet durch einen dort ansässigen Lieferanten dieser als Steuerschuldner gilt und die Umsatzsteuer ausweisen muss.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass der Ort der Lieferung maßgeblich für die Bestimmung des Steuerschuldners ist, was die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens bei Inlandslieferungen ausschließt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-06-03pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt