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V1743-24 ·15. Juli 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Spanische Beamtin in den USA: Besteuerung der staatlichen Pension in Spanien über IRNR mit progressiver Skala ohne IRPF-Option

Eine spanische Beamtin nicht-amerikanischer Staatsangehörigkeit, die ihren Wohnsitz 2024 in die USA verlegt, bezieht eine spanische staatliche Pension. Die DGT stellt fest, dass gemäß Art. 21.2.a) des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) Spanien-USA das ausschließliche Besteuerungsrecht liegt, sofern sie nicht die US-Staatsangehörigkeit oder den Status eines Einwanderers erwirbt. Da sie keinen Wohnsitz in Spanien hat, unterliegt sie der Besteuerung durch die Nichtansässigensteuer (IRNR) mit der spezifischen Progressionsskala für Pensionen gemäß Art. 25.1.b) TRLIRNR. Eine Option auf die Einkommensteuer (IRPF) ist ausgeschlossen, da sie nicht in der EU oder im EWR ansässig ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung von Staatsbediensteten bei Wohnsitzverlegung in die USA und schließt die steuerliche Begünstigung durch die IRPF-Option für Nicht-EU/EWR-Bürger aus.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-07-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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