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V1743-18 ·18. Juni 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwendung des Sonderregimes der LIRPF bei Entsendung nach Spanien aufgrund eines Arbeitsvertrags möglich

Ein in Belgien ansässiger niederländischer Staatsangehöriger erkundigt sich, ob er das Sonderregime der LIRPF in Anspruch nehmen kann, nachdem er von einer spanischen Gesellschaft eingestellt wurde. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, dass in den letzten zehn Jahren kein Wohnsitz in Spanien bestand, die Entsendung auf einem Arbeitsvertrag beruht und keine Einkünfte aus einer Betriebsstätte erzielt werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die Voraussetzungen für die Anwendung des Sonderregimes der Einkommensteuer (LIRPF) bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen und betont die Bedeutung der Nicht-Ansässigkeit in den vorangegangenen zehn Jahren sowie die Abwesenheit von Betriebsstätten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-06-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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