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V1739-23 ·15. Juni 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Rückzahlung von Fortbildungskosten bei Bruch einer Bindungsklausel ist steuerfrei, sofern sie nicht zuvor als Arbeitslohn deklariert wurde

Eine Arbeitnehmerin erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung einer Rückzahlung an ihren Arbeitgeber für eine Fortbildung, da sie das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer vereinbarten Bindungsfrist verlassen hat. Die DGT erläutert, dass eine Korrektur der Steuererklärung des betreffenden Jahres erforderlich ist, falls dieser Betrag ursprünglich als Arbeitslohn erfasst wurde; wurde er hingegen nicht als Arbeitslohn deklariert, hat die Rückzahlung keine Auswirkungen auf die Einkommensteuer (IRPF).

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die steuerliche Behandlung hängt entscheidend davon ab, ob die Fortbildungskosten bereits als steuerpflichtiges Arbeitseinkommen in der Vergangenheit erfasst wurden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-06-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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