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V1736-20 ·2. Juni 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Erbschaften von Vorfahren werden nicht auf die 8.000-Euro-Grenze des Mindestbetrags für Vorfahren angerechnet

Es wird geklärt, ob eine Erbschaft eines mit dem Steuerpflichtigen zusammenlebenden Vorfahren in die Berechnung der 8.000-Euro-Grenze für das Jahreseinkommen einfließen muss, um den Mindestbetrag für Vorfahren geltend zu machen. Die DGT stellt klar, dass die Erbschaft selbst nicht angerechnet wird, da sie der Erbschafts- und Schenkungsteuer unterliegt; hingegen sind die Einkünfte, die aus dieser Erbschaft erwachsen, zu berücksichtigen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass das Erbschaftskapital selbst nicht als Einkommen für die Grenze des Steuerermäßigungssatzes gilt, wohl aber die daraus resultierenden Erträge.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-06-02pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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