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V1726-19 ·9. Juli 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Vorsteuerabzug möglich, wenn Gesellschaft keine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt und lediglich Vermögenswerte hält

Eine reine Vermögensverwaltungsgesellschaft fragt nach der Möglichkeit, die Vorsteuer auf ihre Ausgaben abzuziehen. Die DGT stellt klar, dass bei Fehlen einer unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit und der reinen Haltung von Vermögenswerten kein Recht auf Vorsteuerabzug besteht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen, die lediglich als reine Vermögensverwaltungen fungieren, ohne eine steuerpflichtige wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben, können die gezahlte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-07-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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