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V1722-25 ·23. September 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Arbeitgeberbeiträge zu Pensionsplänen sind im Formular 345 nach der Zurechnung zum Arbeitnehmer zu melden

Die Anfrage befasst sich mit der Frage, ob im Jahr 2024 entstandene, aber erst 2025 gezahlte Arbeitgeberbeiträge zu Pensionsplänen in das Formular 345 für das Jahr 2024 aufzunehmen sind. Die DGT stellt klar, dass diese Beiträge in das Formular 345 des Veranlagungszeitraums gehören, dem die entsprechende Zurechnung zum Arbeitnehmer erfolgt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert den Zeitpunkt der Meldepflicht im Formular 345 und stellt sicher, dass die steuerliche Zurechnung der Sachbezüge zeitlich korrekt mit der Einkunftserzielung des Arbeitnehmers übereinstimmt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-09-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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