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V1719-14 ·3. Juli 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Übertragung von Waren in ein Zolllager in einem anderen Mitgliedstaat: USt-Befreiung und Meldepflicht nach Formular 349

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob die Übermittlung von Waren, die der Verbrauchssteuer unterliegen, an ein Zolllager in einem anderen Mitgliedstaat im Formular 349 und im Intrastat zu melden ist. Die DGT stellt klar, dass es sich um eine der Lieferung gleichgestellte, von der Umsatzsteuer befreite Lieferung handelt, die die Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung erfordert.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen, die Waren unterlagerten Verbrauchssteuern in Zolllager in andere EU-Mitgliedstaaten überführen, müssen die entsprechende Zusammenfassende Meldung (Modell 349) einreichen, auch wenn die Lieferung umsatzsteuerbefreit ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-07-03pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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