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V1716-20 ·1. Juni 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Übertragung einer Immobilie zur Tilgung einer Schuld beeinflusst die Erbschaftsteuer-Selbstveranlagung nicht

Eine in Spanien ansässige Person erkundigt sich nach der Besteuerung eines Erbes eines in Mexiko ansässigen Vaters, bei dem eine Immobilie vor der Erbteilung zur Tilgung einer Schuld übertragen werden soll. Die DGT stellt klar, dass die Übertragung erst nach dem Steuerentstehungstatbestand erfolgt und die Bemessungsgrundlage mit den zum Zeitpunkt des Todes abzugsfähigen Schulden zu berechnen ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer durch nachträgliche Schuldentilgungen mittels Sachübertragung nicht gemindert wird, da der Steuerentstehungstatbestand bereits durch den Tod fixiert ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-06-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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