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V1712-20 ·1. Juni 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Veräußerungsverlust allein durch den Besitz von wertlosen Aktien anrechenbar

Eine Steuerpflichtige erkundigt sich, ob sie einen Veräußerungsverlust geltend machen kann, wenn sie Aktien eines Unternehmens mit einem Wert von Null besitzt. Die DGT stellt klar, dass dies nicht möglich ist, solange die Aktien Teil ihres Vermögens bleiben.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass für die Realisierung eines steuerlichen Verlusts eine tatsächliche Veräußerung oder ein Entäuschen der Anteile erforderlich ist; der bloße Wertverlust durch den Besitz wertloser Aktien löst keinen steuerlichen Abzug aus.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-06-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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