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V1705-24 ·11. Juli 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Angelsächsischer Trust in Spanien: Einkünfte aus Vermögenswerten des rechtlichen Inhabers; Ausschüttungen an Erben unterliegen der Schenk- und Erbschaftsteuer

Ein in Spanien ansässiger Steuerpflichtiger, der als Gebietsfremder einen angelsächsischen Trust errichtet hat, erkundigt sich nach der Besteuerung der aus dem Trust erwirtschafteten Einkünfte sowie der Zahlungen an seine Erben im Todesfall. Die DGT stellt klar, dass die Einkünfte gemäß Art. 11 LIRPF der Person zugerechnet werden, die die rechtliche Inhaberschaft an den Vermögenswerten besitzt, da der Trust im spanischen Recht nicht als eigenständige Einheit anerkannt wird. Ausschüttungen an Erben beim Tod des Begünstigten stellen einen steuerpflichtigen Vorgang der Schenk- und Erbschaftsteuer (ISD) als Erwerb mortis causa dar.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung verdeutlicht, dass Trusts in Spanien keine steuerliche Trennung bewirken und Einkünfte direkt dem rechtlichen Eigentümer zugerechnet werden, während Erbschaften über Trusts der Schenk- und Erbschaftsteuer unterliegen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-07-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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