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V1701-23 ·13. Juni 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Spenden an religiöse Einrichtungen ohne Mäzenatentum-Status sind steuerlich nicht abzugsfähig

Eine evangelisch-christliche Religionsgemeinschaft erkundigt sich, ob die von ihr erhaltenen Spenden für die Spender steuerlich abzugsfähig sind. Die DGT stellt fest, dass die Einrichtung nicht als begünstigt im Sinne des Mäzenatums gilt, da nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, ob es sich um eine Kirche oder eine Vereinigung handelt, die von den Vorteilen des Kooperationsabkommens profitiert.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Spender können keine Steuervergünstigungen geltend machen, wenn die empfangende religiöse Organisation nicht offiziell als gemeinnützige Einrichtung im Sinne des Mäzenatums anerkannt ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-06-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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