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V1692-20 ·29. Mai 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Vergütungen von Gesellschaftern für Dienstleistungen an die Gesellschaft sind Arbeitseinkünfte, sofern das Organamt unentgeltlich ist

Es wird geklärt, wie die Vergütungen von Gesellschaftern einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung für erbrachte Dienstleistungen zu versteuern sind. Die DGT stellt fest, dass Vergütungen für die Tätigkeit als Geschäftsführer Arbeitseinkünfte darstellen und dass auch unternehmerische Dienstleistungen als Arbeitseinkünfte gelten, da sie die Anforderungen an eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit nicht erfüllen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Einordnung von Leistungen zwischen Gesellschaftern und ihrer Gesellschaft und stellt sicher, dass solche Vergütungen als Arbeitslohn und nicht als unternehmerische Einkünfte behandelt werden, sofern keine eigenständige wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-05-29pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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