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V1688-20 ·29. Mai 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Abzug für behinderte Abkömmlinge bei Versicherung über das Sonderabkommen für Pflegekräfte möglich

Es wurde angefragt, ob eine Pflegekraft, die dem Sonderabkommen für nicht-professionelle Pflegekräfte unterliegt, den Steuerabzug für behinderte Abkömmlinge geltend machen kann. Die DGT hat entschieden, dass dies nicht möglich ist, da dieses System keine Erwerbstätigkeit als Selbstständiger oder Arbeitnehmer voraussetzt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Zugang zu Steuervergünstigungen für Personen ein, die über das Sonderabkommen für Pflegekräfte sozialversichert sind, da deren Status nicht als aktive Erwerbstätigkeit anerkannt wird.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-05-29pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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