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V1657-25 ·16. September 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Architektenleistungen für Projektentwürfe oder Bauleitung unterliegen dem 21 %-igen MwSt-Satz

Eine natürliche Person erkundigt sich, ob die Leistungen eines Architekten für ein Sanierungsprojekt eines Wohngebäudes den ermäßigten Steuersatz von 10 % anwenden können. Die DGT stellt fest, dass es sich bei diesen Leistungen nicht um Bauausführungen handelt und daher der Regelsatz von 21 % anzuwenden ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass architektonische Planungs- und Überwachungsleistungen nicht als Bauausführungen gelten und somit nicht für den ermäßigten Steuersatz infrage kommen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-09-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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