Zum Inhalt springen
V1654-14 ·27. Juni 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Soziale Einrichtungen müssen die jährliche Erklärung über Geschäfte mit Dritten für 2014 einreichen

Eine an die katholische Kirche angegliederte Einrichtung erkundigt sich nach der Pflicht zur Einreichung der jährlichen Erklärung über Geschäfte mit Dritten. Die DGT stellt fest, dass für das Jahr 2013 keine Verpflichtung bestand, sofern ausschließlich steuerbefreite Umsätze getätigt wurden; für das Jahr 2014 besteht die Pflicht jedoch, wobei bestimmte Lieferungen ausgenommen sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerlichen Meldepflichten für soziale Einrichtungen und unterscheidet zwischen den Verpflichtungen für das Steuerjahr 2013 und 2014, abhängig von der Art der getätigten Umsätze.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-06-27pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt