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V1651-18 ·12. Juni 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vermietung von Ferienunterkünften ohne Hotelleistungen kann von der MwSt. befreit sein und als Einkommen aus Vermietung und Verpachtung besteuert werden

Ein Eigentümer erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung der kurzfristigen Vermietung von Wohnraum über das Internet ohne zusätzliche Dienstleistungen. Die DGT stellt fest, dass der Vorgang ohne Hotelleistungen von der MwSt. befreit ist und in der Einkommensteuer (IRPF) als Einkommen aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Klarstellung der steuerlichen Einordnung für Anbieter von Ferienunterkünften, die keine hotelähnlichen Dienstleistungen erbringen, was Auswirkungen auf die MwSt.-Pflicht und die Einkommensteuerart hat.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-06-12pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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