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V1648-23 ·9. Juni 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kapitalherabsetzung durch Einbringung von Geschäftsanteilen unter Umständen nach Art. 21 LIS steuerfrei

Eine Holdinggesellschaft erkundigt sich, ob eine Kapitalherabsetzung zur Trennung von Gesellschaftern unter das Sonderregime für Fusionen und Spaltungen fallen kann, um die Veräußerungsgewinne zu befreien. Die DGT stellt klar, dass es sich nicht um eine Operation unter diesem Regime handelt, die Einkünfte aus der Übertragung der Anteile jedoch nach Art. 21 LIS steuerfrei sein können, sofern die Voraussetzungen für Beteiligung und Haltedauer erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Anwendung von Art. 21 LIS bei Kapitalherabsetzungen und grenzt diese vom Sonderregime für Umstrukturierungen ab.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-06-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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