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V1646-24 ·5. Juli 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Sprachkurse können unter Bedingungen von der MwSt. befreit sein; Unterbringung durch Sprachschulen unterliegt dem Reisebüro-Sonderregime

Eine Sprachschule erkundigt sich nach der Besteuerung von Kursen, die Spanischunterricht und die Unterbringung in Privathäusern umfassen. Die DGT stellt fest, dass der Unterricht unter bestimmten Voraussetzungen von der MwSt. befreit sein kann, der im eigenen Namen erbrachte Unterbringungsservice jedoch über das Sonderregime für Reisebüros zu versteuern ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die steuerliche Behandlung hängt von der strikten Trennung zwischen Bildungsleistungen (potenziell befreit) und der Vermittlung von Unterbringungsleistungen (steuerpflichtig nach Reisebüro-Regime) ab.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-07-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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