Zum Inhalt springen
V1640-22 ·8. Juli 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Zurechnung von Immobilienerträgen für den Anteil an einem Zweitwohnsitz, dessen Nutzung dem Ex-Ehepartner zugewiesen wurde

Eine Frau erkundigte sich, ob sie für ihren 50-prozentigen Anteil an einem Zweitwohnsitz Immobilienerträge zu versteuern habe, dessen Nutzung ihr Ex-Mann durch eine Trennungsvereinbarung zugewiesen wurde. Die DGT stellt klar, dass die Eigentümerin keine Einkünfte zu versteuern hat, da die Immobilie dem Ex-Ehepartner zur Verfügung steht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die steuerliche Zurechnung von Immobilienerträgen davon abhängt, wer tatsächlich über die Immobilie verfügen kann, selbst wenn die Eigentumsverhältnisse geteilt sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-07-08pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt