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V1638-15 ·27. Mai 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Steuerbefreiung für im Ausland erbrachte Tätigkeiten bei einer in Spanien ansässigen Gesellschaft

Es wurde angefragt, ob ein Vertriebsleiter die Steuerbefreiung für Arbeitsentgelt aus Auslandsdiensten in Anspruch nehmen kann. Die DGT entschied, dass dies nicht anwendbar ist, da die Dienstleistungen im Interesse einer in Spanien ansässigen Gesellschaft erbracht werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung für Auslandsarbeit ein, wenn die Tätigkeit dem wirtschaftlichen Interesse einer inländischen Gesellschaft dient.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-05-27pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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