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V1636-22 ·8. Juli 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Die Gründung einer Ausgleichskommission unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer oder gesellschaftsrechtlichen Operationen, sofern keine Gewinnabsicht vorliegt

Es wurde angefragt, ob die Gründung einer Ausgleichskommission (Junta de Compensación) für ein Stadtentwicklungsgebiet der Grunderwerbsteuer (ITP) und der Steuer auf Urkunden (AJD) unterliegt. Die DGT stellt klar, dass die Gründung weder eine Vermögensübertragung noch eine gesellschaftsrechtliche Operation darstellt, es sei denn, die Kommission verfolgt gewinnorientierte Zwecke; in diesem Fall würde die entsprechende Steuerbefreiung Anwendung finden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die reine Gründung einer Ausgleichskommission steuerneutral bleibt, solange sie nicht als gewinnorientendes Unternehmen agiert.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-07-08pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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