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V1630-23 ·9. Juni 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Sonderregelung für Reisebüros gilt nur bei Handeln im eigenen Namen

Ein Reisebüro erkundigt sich nach der Abrechnung von Reisen, die bei Großhändlern gekauft wurden, sowie nach Vermittlungsprovisionen. Die DGT stellt klar, dass die Sonderregelung nur Anwendung findet, wenn das Reisebüro im eigenen Namen handelt, während die Vermittlung im Auftrag Dritter einem anderen Abrechnungsmodus unterliegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Abgrenzung zwischen der Tätigkeit im eigenen Namen und der Tätigkeit im Auftrag Dritter, was für die korrekte Rechnungsstellung von Reisebüros entscheidend ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-06-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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