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V1622-25 ·15. September 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Erwerb von Anteilen durch eine Gesellschaft im Wege einer Erbfolgevereinbarung unterliegt nicht der Erbschaftsteuer

Es wird angefragt, ob eine neu gegründete Gesellschaft der Erbschaftsteuer unterliegt, wenn sie nach dem Tod des Inhabers Anteile im Wege einer Erbfolgevereinbarung erhält. Die DGT stellt fest, dass der Vermögenszuwachs, da die Begünstigte eine juristische Person ist, nicht dieser Steuer, sondern der Körperschaftsteuer unterliegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass der Erwerb von Vermögenswerten durch juristische Personen infolge einer Erbfolgevereinbarung steuerrechtlich als Körperschaftsteuerfall und nicht als Erbschaftsteuerfall zu behandeln ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-09-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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