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V1622-24 ·3. Juli 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwendung des Sonderregimes nach Art. 93 LIRPF setzt Kausalität zwischen Versetzung und der Funktion als Geschäftsführer voraus

Eine in Schweden ansässige Person erkundigt sich, ob sie nach der Gründung einer Gesellschaft in Spanien und ihrer Tätigkeit als Geschäftsführerin das Sonderregime für die Einkommensteuer von Nichtansässigen in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt klar, dass für den Zugang zu diesem Regime nachgewiesen werden muss, dass die Versetzung nach Spanien eine direkte Folge der Übernahme der Funktion als Geschäftsführerin ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt hohe Anforderungen an den Nachweis der beruflichen Notwendigkeit einer Versetzung, um steuerliche Vergünstigungen für ausländische Geschäftsführer in Anspruch zu nehmen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-07-03pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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