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V1614-25 ·15. September 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwendung des Sonderregimes nach Art. 93 LIRPF setzt Kausalität zwischen Versetzung und der Funktion als Geschäftsführer voraus

Ein schwedischer Staatsangehöriger erkundigt sich, ob er das Sonderbesteuerungsregime für entsandte Arbeitnehmer (Art. 93 LIRPF) in Anspruch nehmen kann, nachdem er als Geschäftsführer und Vorstand einer spanischen Gesellschaft eingestellt wurde. Die DGT stellt fest, dass ein Kausalzusammenhang zwischen dem Umzug nach Spanien und der Tätigkeit nachgewiesen werden muss. Zudem sind Beteiligungsgrenzen zu beachten, falls es sich bei der Gesellschaft um eine Vermögensverwaltungsgesellschaft handelt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt hohe Anforderungen an den Nachweis des sachlichen Zusammenhangs zwischen der geografischen Versetzung und der beruflichen Tätigkeit, um die steuerlichen Vorteile des Sonderregimes zu nutzen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-09-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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