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V1613-22 ·4. Juli 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Umsatzsteuerpflicht bei Fortbildungsleistungen hängt von der Selbstständigkeit oder Abhängigkeit ab

Ein Berater mit einem Arbeitsunterbrechungsvertrag erkundigt sich, ob die von ihm erbrachten Fortbildungs- und Mentoringleistungen der Umsatzsteuer und der Einkommensteuer (IRPF) unterliegen. Die DGT erläutiert, dass die Umsatzsteuerpflicht davon abhängt, ob die Tätigkeit als selbstständige oder als abhängige Tätigkeit einzustufen ist, und analysiert mögliche Ausnahmen für Bildungsleistungen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Einstufung der Tätigkeit entscheidet über die Steuerpflicht: Selbstständige Leistungen unterliegen der Umsatzsteuer (sofern keine Ausnahme greift), während abhängige Beschäftigungsverhältnisse außerhalb des Anwendungsbereichs der Umsatzsteuer liegen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-07-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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