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V1602-20 ·26. Mai 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Personalkosten für technisches und kreatives Personal können bei der Steuerermäßigung für audiovisuelle Produktionen geltend gemacht werden

Eine spanische Produktionsfirma fragt an, ob die Kosten für technisches und kreatives Personal, die von einem ausländischen Unternehmen für eine in Spanien gedrehte Serie getragen werden, als Abzugsgrundlage dienen können. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) stellt fest, dass diese Kosten abzugsfähig sind, sofern sie als Nutzung technischer Industrien oder kreativen Personals gelten und letztlich von der spanischen Produktionsfirma getragen werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung ermöglicht es spanischen Produktionsfirmen, die Kosten für ausländisches Fachpersonal steuerlich geltend zu machen, sofern die finanzielle Verantwortung bei der lokalen Firma liegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-05-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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