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V1600-14 ·20. Juni 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Abzugsberechtigung von Vorsteuer: Nur auf umsatzsteuerpflichtige und nicht befreite Tätigkeiten

Ein bildender Künstler erkundigt sich nach der Abzugsfähigkeit der gezahlten Umsatzsteuer für seine Tätigkeit, die sowohl den Verkauf von Kunstwerken (umsatzsteuerpflichtig) als auch die Übertragung von Urheberrechten (befreit) umfasst. Die DGT stellt klar, dass nur die Umsatzsteuer abzugsfähig ist, die direkt mit umsatzsteuerpflichtigen und nicht befreiten Umsätzen in Zusammenhang steht. Bei einer gemeinschaftlichen Nutzung muss die anteilige Verteilung (Pro-rata-Regelung) angewendet werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Vorsteuerabzug für Selbstständige ein, die sowohl steuerpflichtige als auch von der Umsatzsteuer befreite Leistungen erbringen, da eine strikte Trennung oder eine anteilige Berechnung zwingend erforderlich ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-06-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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