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V1591-22 ·30. Juni 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verpflegungsmehraufwand von 35,58 Euro bei Dienstreisen mit Übernachtung in Spanien unter Umständen von der Einkommensteuer befreit

Es wurde angefragt, ob eine Verpflegungspauschale von 35,58 Euro für Dienstreisen mit Übernachtung innerhalb Spaniens von der Einkommensteuer (IRPF) befreit ist. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) stellt klar, dass der Betrag steuerfrei bleibt, sofern er den Grenzwert von 53,34 Euro pro Tag nicht überschreitet und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Steuerfreiheit von Pauschalbeträgen für Verpflegung unterhalb bestimmter Höchstgrenzen, was Planungssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Dienstreisen bietet.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-06-30pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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