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V1587-14 ·18. Juni 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Eröffnung einer Niederlassung in Spanien kann ein Betriebsstätte für IRNR, IAE und MwSt. begründen

Ein marokkanisches Unternehmen erkundigt sich, ob die Eröffnung einer Niederlassung in Spanien eine Betriebsstätte darstellt. Die DGT stellt klar, dass die Niederlassung als Betriebsstätte gilt, die in Spanien steuerpflichtig ist, wenn sie einen festen Geschäftsbetrieb darstellt oder über einen abhängigen Vertreter verfügt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen müssen prüfen, ob ihre Präsenz in Spanien die Kriterien einer Betriebsstätte erfüllt, um unvorhergesehene Steuerpflichten in Bezug auf die Körperschaftsteuer (IRNR), die Gewerbesteuer (IAE) und die Umsatzsteuer (IVA) zu vermeiden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-06-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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