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V1582-24 ·1. Juli 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Beckham-Regel nicht anwendbar ohne Kausalität zwischen Versetzung und Geschäftsführerstatus

Ein in Deutschland ansässiges Ehepaar erkundigt sich, ob es nach der Gründung einer Gesellschaft in Spanien und der Ernennung zu Geschäftsführern das Sondersteuerregime gemäß Artikel 93 des LIRPF in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt fest, dass dies nicht möglich ist, da kein Kausalzusammenhang zwischen der Versetzung nach Spanien und dem Erwerb der Eigenschaft als Geschäftsführer besteht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Zugang zum Sondersteuerregime für Personen ein, die lediglich durch die Gründung einer Gesellschaft eine Verbindung nach Spanien aufbauen, ohne dass die Tätigkeit als Geschäftsführer die direkte Ursache für die Versetzung war.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-07-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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