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V1578-21 ·26. Mai 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verlust, Diebstahl oder Zerstörung von Waren bei Konsignationsverkäufen: Steuerfreiheit bei geringfügigen Verlusten oder fehlender Gegenleistung

Die Anfragende erkundigt sich nach der umsatzsteuerlichen Behandlung von Waren, die in einem Konsignationssystem verloren gehen, gestohlen werden oder zerstört werden. Die DGT stellt klar, dass Verluste unter 5 % des Wertes oder der Menge als geringfügige Verluste gelten und somit keine Warenübertragung vorliegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen können die Umsatzsteuerpflicht vermeiden, wenn Warenverluste im Rahmen von Konsignationsverkäufen unter der 5 %-Grenze liegen oder keine wirtschaftliche Gegenleistung erfolgt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-05-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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