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V1578-15 ·25. Mai 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anschaffungen für den sozialen Verbrauch religiöser Orden müssen nicht in der jährlichen Erklärung über Geschäfte mit Dritten angegeben werden

Es wurde angefragt, ob eine Einrichtung die Käufe von Waren und Dienstleistungen für Seniorenheime, die dem Verbrauch der Ordensschwestern dienen, in ihrer jährlichen Erklärung über Geschäfte mit Dritten angeben muss. Die DGT stellt klar, dass diese Anschaffungen nicht deklariert werden müssen, sofern sie als Teil ihrer sozialen Hilfstätigkeit gelten.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung entlastet soziale Einrichtungen von der Deklarationspflicht für spezifische Anschaffungen, die direkt der sozialen Hilfstätigkeit zugeordnet werden können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-05-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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