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V1569-24 ·26. Juni 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einmalige und isolierte Beratungsleistungen unterliegen nicht der MwSt., sofern sie außerhalb einer beruflichen Tätigkeit erfolgen

Eine Gruppierung erkundigte sich, ob Beratungsleistungen im Bereich des Ausländerrechts, die von natürlichen Personen ohne wirtschaftliche Tätigkeit punktuell erbracht werden, der MwSt. unterliegen. Die DGT antwortet, dass keine Steuerpflicht besteht, wenn die Leistung isoliert und ohne Absicht der Kontinuität erfolgt; eine Steuerpflicht läge jedoch vor, wenn die Erbringer als Unternehmer oder Freiberufler agieren.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass gelegentliche Beratungen ohne wirtschaftliche Grundlage von der Umsatzsteuer befreit sind, sofern keine berufliche Kontinuität vorliegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-06-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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