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V1556-22 ·29. Juni 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Abrechnung von Ferienvermietungs-Dienstleistungen muss an den Leistungsempfänger erfolgen

Ein Unternehmen für Ferienvermietungs-Management erkundigt sich zur Rechnungsstellung seiner Dienstleistungen, zur Bestimmung der Rechnungsempfänger bei Plattformen und zur Pflicht zur Einreichung des Modells 179. Die DGT stellt klar, dass die Rechnungsstellung davon abhängt, wer der Empfänger der Dienstleistung ist, und dass die Meldepflicht nach Modell 179 davon abhängt, ob das Unternehmen als rechtlicher Vermittler agiert.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Verantwortlichkeit bei der Rechnungsstellung im Bereich der Ferienvermietung und definiert die Kriterien für die Vermittlerrolle im Hinblick auf die Meldepflichten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-06-29pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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