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V1552-24 ·25. Juni 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Stipendien für das Juristinnen- und Juristenexamen sind nicht von der Einkommensteuer befreit

Eine Steuerpflichtige erkundigte sich, ob das für das Studium zur Vorbereitung auf das Juristinnen- und Juristenexamen erhaltene Stipendium in der Einkommensteuererklärung steuerfrei ist. Die DGT entschied, dass das Stipendium als Arbeitsentgelt zu versteuern ist, da es sich weder um ein Stipendium für eine reglementierte Ausbildung noch für die Forschung handelt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Stipendien für die Vorbereitung auf das Anwalts- oder Richteramt, die nicht unter die spezifischen Ausnahmeregelungen für reglementierte Studien fallen, als steuerpflichtiges Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit zu behandeln sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-06-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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