Zum Inhalt springen
V1551-23 ·6. Juni 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vermögensverlust durch uneinbringliche Forderungen ist dem Gläubiger zuzurechnen und nicht schenkbar

Es wurde angefragt, ob ein Vermögensverlust oder eine uneinbringliche Forderung aus einem Insolvenzverfahren geschenkt werden kann. Die Finanzbehörde stellt klar, dass der Verlust dem Gläubiger zuzurechnen ist und somit nicht Gegenstand einer Schenkung sein kann. Zudem verhindert die steuerliche Zuordnung beim Gläubiger, dass der Schenker diesen Verlust beim Beschenkten geltend machen kann.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass steuerlich relevante Verluste untrennbar mit der Person des Gläubigers verbunden sind und somit nicht durch Schenkung auf Dritte übertragen werden können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-06-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt