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V1549-24 ·25. Juni 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Abzug von IRPF-Ausgaben vor Tätigkeitsaufnahme möglich; Vorsteuerabzug bei nachgewiesener gewerblicher Absicht zulässig

Eine Anwältin erkundigt sich, ob Gebühren für die Anwaltskammer sowie Fortbildungskosten, die vor der Anmeldung als Selbstständige angefallen sind, in der Einkommensteuer (IRPF) und der Umsatzsteuer (IVA) abzugsfähig sind. Die DGT stellt fest, dass diese Kosten in der Einkommensteuer nicht abzugsfähig sind, da sie nicht zur bereits begonnenen Tätigkeit gehören; im Rahmen der Umsatzsteuer ist ein Abzug jedoch möglich, sofern die Absicht nachgewiesen wird, diese Ausgaben der beruflichen Tätigkeit zuzuweisen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die zeitliche Abgrenzung zwischen Vorbereitungsaufwendungen und dem tatsächlichen Beginn einer selbstständigen Tätigkeit für steuerliche Zwecke.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-06-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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